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   OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2011 - 12 M 17.11   

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https://dejure.org/2011,21500
OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2011 - 12 M 17.11 (https://dejure.org/2011,21500)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.05.2011 - 12 M 17.11 (https://dejure.org/2011,21500)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Mai 2011 - 12 M 17.11 (https://dejure.org/2011,21500)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 25 Abs 5 AufenthG, § 36 Abs 2 S 1 AufenthG, § 91 VwGO, Art 6 Abs 1 GG, Art 8 Abs 1 MRK

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückgriff auf den Begriff der außergewöhnlichen Härte i.S.v. § 36 Abs. 2 S. 1 AufenthG für das Vorliegen eines Abschiebungshindernisses im Prozesskostenhilfeverfahren; Klärung des Abschiebungshindernisses wegen einer familiären Beziehung durch faktische Übernahme der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückgriff auf den Begriff der außergewöhnlichen Härte i.S.v. § 36 Abs. 2 S. 1 AufenthG für das Vorliegen eines Abschiebungshindernisses im Prozesskostenhilfeverfahren; Klärung des Abschiebungshindernisses wegen einer familiären Beziehung durch faktische Übernahme der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.10.1983 - 1 B 116.83

    Klageänderung - Sachdienlichkeit - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2011 - 12 M 17.11
    Auch der Zweck, den sie mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 36 Abs. 2 AufenthG verfolgten, stimmt hier mit dem Zweck einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG überein (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1983 - 1 B 116/83 -, juris = InfAuslR 1984, 5).

    Abgesehen davon wäre hier eine unterstellte Klageänderung auch sachdienlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1983 - 1 B 116/83 -, juris = InfAuslR 1984, 5).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2011 - 12 M 17.11
    Prozesskostenhilfe darf demgegenüber verweigert werden, wenn die Erfolgschance lediglich eine entfernte ist (BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990, BVerfGE 81, 347, 357).
  • BVerwG, 08.03.1999 - 6 B 121.98

    Erstinstanzlicher Beschluß über die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe; Überprüfung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2011 - 12 M 17.11
    Es genügt vielmehr eine gewisse Wahrscheinlichkeit, die jedenfalls dann gegeben ist, wenn der Ausgang des Verfahrens offen ist und ein Obsiegen ebenso in Betracht kommt wie ein Unterliegen (BVerwG, Beschluss vom 8. März 1999, NVwZ-RR 1999, 587, 588; VGH Mannheim, Beschluss vom 21. November 2006, NVwZ-RR 2007, 210 f.; Kopp/ Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 166 Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 08.12.2008 - 8 LA 72/08

    Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht langjährig geduldet lebender Eltern und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2011 - 12 M 17.11
    Danach ist § 25 AufenthG wegen seiner Auffangfunktion ergänzend zu § 36 AufenthG anwendbar, ohne dass die Voraussetzungen einer außergewöhnlichen Härte in diese Regelung hineingelesen werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 8 LA 72/08 -, juris Rn. 4 ff. = InfAuslR 2009, 104; s. auch VGH Mannheim, Beschluss vom 31. März 2009 - 12 S 44/09 -, juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2006 - 11 S 1918/06

    Zuständigkeit für Entscheidung über Beschwerde gegen die Versagung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2011 - 12 M 17.11
    Es genügt vielmehr eine gewisse Wahrscheinlichkeit, die jedenfalls dann gegeben ist, wenn der Ausgang des Verfahrens offen ist und ein Obsiegen ebenso in Betracht kommt wie ein Unterliegen (BVerwG, Beschluss vom 8. März 1999, NVwZ-RR 1999, 587, 588; VGH Mannheim, Beschluss vom 21. November 2006, NVwZ-RR 2007, 210 f.; Kopp/ Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 166 Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2009 - 12 S 44.09

    Erneute Heranziehung eines Betriebes zur Strukturerhebung im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2011 - 12 M 17.11
    Danach ist § 25 AufenthG wegen seiner Auffangfunktion ergänzend zu § 36 AufenthG anwendbar, ohne dass die Voraussetzungen einer außergewöhnlichen Härte in diese Regelung hineingelesen werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 8 LA 72/08 -, juris Rn. 4 ff. = InfAuslR 2009, 104; s. auch VGH Mannheim, Beschluss vom 31. März 2009 - 12 S 44/09 -, juris Rn. 7).
  • VG München, 16.09.2010 - M 12 K 10.614

    Aufenthaltserlaubnis; rechtliche Unmöglichkeit der Ausreise

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2011 - 12 M 17.11
    Soweit das Verwaltungsgericht, das die Frage offen gelassen hat, ob § 25 Abs. 5 AufenthG bei Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 36 Abs. 2 AufenthG unanwendbar ist, seine restriktive Auslegung unter Verweis auf das Verwaltungsgericht München (Urteil vom 16. September 2010 - M 12 K 10.614 -, juris) damit begründet, dass andernfalls der Sinn und Zweck des § 36 Abs. 2 Satz 1 AufenthG umgangen werde, steht dieser Würdigung obergerichtliche Rechtsprechung entgegen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2024 - 2 M 32/24

    Aussetzung der Abschiebung

    Ein Ausreise- oder Abschiebungshindernis kann dann vorliegen, wenn es sich nicht um eine "normale" Beziehung zwischen Großeltern und ihrem Enkelkind, sondern im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK um eine besondere familiäre Konstellation handelt, etwa wenn die Großmutter in den Jahren nach der Geburt ihres Enkelkindes nicht nur faktisch, sondern in gewisser Weise auch in rechtlicher Hinsicht - als Vormund - gleichsam die Mutterrolle für ihr Enkelkind übernommen hat und eine zentrale Bezugsperson darstellt und dargelegt ist, dass sie aufgrund der Versorgung und Betreuung des Kindes mit diesem eine sehr enge familiäre Beziehung geführt hat und führt (OVG Bln-Bbg. Beschluss vom 10. Mai 2011 - OVG 12 M 17.11 - juris Rn. 6) oder wenn infolge des Todes eines Elternteils die Großmutter an dessen Stelle tritt und damit die einzige intensive Verbindung zum Teil der Familie des verstorbenen Elternteils verkörpert (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 23. Oktober 2015 - OVG 11 S 57.15 - juris).
  • VGH Bayern, 18.05.2012 - 10 ZB 12.430

    Visumverstoß

    Unabhängig von der Frage, ob § 25 Abs. 5 AufenthG neben § 36 Abs. 2 AufenthG anwendbar bleibt (zum Meinungsstand vgl. OVG Berlin-Brandenburg vom 10.5.2011 Az. OVG 12 M 17.11 , VGH Baden-Württemberg vom 31.3.2009 Az. 13 S 44/09 und OVG Lüneburg vom 8.12.2008 ), hat die Klägerin im Zulassungsantrag nicht dargelegt, dass ihr ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus § 25 Abs. 5 AufenthG i.V. mit Art. 8 EMRK bzw. Art. 6 GG zusteht.
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